Wissen - Recht Foto-Abmahnungen
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Vielen Nutzern ist nicht klar, dass auch einfachste Fotografien und banale Knipserbilder durch das Urheberrecht in einem Umfang geschützt sind, der dem Schutz künstlerischer Fotografien letztlich in nichts nachsteht. Denn ein Lichtbildner (Fotograf) hat stets Rechte an dem von ihm erstellten Lichtbild, ohne dass es auf eine kreative Gestaltung ankommt.
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Und hier tappen eher unbedarfte Internetnutzer oftmals in die Falle. Erstaunlich häufig finden sich in Internet-Kleinanzeigen oder bei ebay-Angeboten Produktbilder, die ohne Klärung der Rechte aus dem Netz gezogen wurden. Denn den Verwendern ist nicht klar, dass beispielsweise auch an den fotografischen Abbildungen von Sammelmünzen, Briefmarken oder jeglichen anderen Produkten Rechte bestehen. Auch auf sonstigen Internetseiten, gerade auf privaten Homepages oder Seiten kleiner Gewerbetreibender, staunt man oft über die Vielzahl schöner Bilder und wundert sich über deren Herkunft. Ein typisches Problemfeld bieten hier Bilder von Lebensmitteln und Speisen. Wer denkt schon beim Anblick eines sogar noch wenig appetitlichen Fotos einer Bockwurst an Urheberrechte?
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Dies machen sich einige gewiefte Urheber zunutzen und sind offenbar dazu übergegangen, ihre Fotos gezielt über eine gut funktionierende Suchmaschinen-Optimierung bei der Google-Suche nach oben zu pushen. Was schnell gefunden wird, wird häufig geklaut. Und sodann wird der meist arglose „Verletzer“ zur Kasse gebeten. Und die Urheber haben das Recht hierbei auf ihrer Seite. Sie haben die Rechte an dem Bild. Der Nutzer hat dieses ungenehmigt verwertet. Mögliche Unwissenheit schützt ihn hier nicht.
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Selbst Nutzer, die sorgfältiger vorgehen und Fotos aus Datenbanken für lizenzfreie und kostenlose Bilder entnehmen, laufen Gefahr, Urheberrechte zu verletzen. Denn häufig gibt es Einschränkungen der Kostenfreiheit, beispielsweise auf die nur nichtgewerbliche Nutzung. Auch sind die meist strengen Vorgaben der Quellenangabe zu beachten. Unterläuft dem Nutzer dabei ein Fehler, hat er keine wirksame kostenfreie Lizenz erworben und kann vom Urheber wie jeder andere x-beliebige Bilderdieb belangt werden. Glücklicherweise sind in jüngerer Zeit einige der mit diesen Fragen befassten Gerichte dazu übergegangen, die geforderten Lizenzgebühren für bagatellartige Bildrechtsverletzungen im außergewerblichen Umfeld deutlich zu reduzieren. Auch die Anwaltskosten sind bei Abmahnungen gegenüber Privatpersonen in diesem Bereich auf 100 Euro begrenzt.